Kurzportrait Projekt
'Kläranlage Verden
- Neubau einer Ablaufleitung -'

Auftragsgegenstand:Nachweis gem. § 13 NNatG
Auftraggeber:Stadt Verden (Aller) - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Große Straße 40, 27283 Verden (Aller)
Bearbeitungszeitraum:10/1996 - 06/1997
Bearbeiterin/Bearbeiter:Dipl.-Ing. Caspar Heinemann
Aufgabenstellung:
Der Neubau der Ablaufleitung steht im engen Zusammenhang mit der bevorstehenden Realisierung der 3. Reinigungsstufe auf der Kläranlage Verden. Für die bisherige Lösung, den Ablauf der Kläranlage über ein offenes Gerinne in den Bach “Halse” einzuleiten, der wiederum nach etwa 700 m in die Aller mündet, werden von der Bezirksregierung Lüneburg nur noch befristete Erlaubnisse gewährt, so daß eine direkte Einleitung in die Aller verwirklicht werden soll (technische Planung: Büro Kördel & Partner - Beratende Ingenieure).
Da abzusehen war, daß mit dem Bauvorhaben u.a. auch Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden sein werden (betroffen ist u.a. ein gem. § 28a NNatG besonders geschützter Biotop), wurde das Planungsbüro Wirz damit beauftragt, die Benehmensherstellung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde und den Ausnahmeantrag gem. § 28a Abs. 5 NNatG durch einen Nachweis gem. § 13 NNatG zum Genehmigungsantrag vorzubereiten.
Die konzipierten landschaftspflegerischen Maßnahmen dienen u.a. dem Schutz der Röhrichtbestände und Böden im Bereich des gem. § 28a NNatG besonders geschützten Biotops (Reduzierung des Arbeitsstreifens, Aufstellen eines Bauzauns, Versickerung des aus dem Rohrgraben geförderten Grundwassers in den Röhrichtflächen) sowie dem Ausgleich von Röhrichtverlusten (Entwicklung von Röhricht durch Sukzession im Bereich nicht verfüllter Abschnitte des derzeitigen Ablaufgrabens nach Abbau und Entsorgung von Betonplatten).
Karte 'Konflikte und Massnahmen'
Ausschnitt aus der Karte 'Konflikte und Maßnahmen'

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(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 18.08.2002)
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