Projekt-/Genehmigungsmanagement

Im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (Bauleitplan-, Baugenehmigungs-, Raumordnungs-, Planfeststellungs- und andere Zulassungsverfahren, in NW auch Landschaftsplanverfahren) wird heute neben den "klassischen" Planungsleistungen (Umweltverträglichkeitsstudie/-untersuchung, Landschaftspflegerischer Begleitplan) zunehmend auch der Leistungsbereich des Projekt-/Genehmigungsmanagements - soweit keine hoheitlichen Aufgaben wahrzunehmen sind - an private Planungsinstitutionen vergeben.

Hierzu gehören z.B.

  • die Mitwirkung bei der Prüfung der Frage, ob eine UVP-Pflicht vorliegt ('Screening' gem. § 3a-f UVPG),
  • die Vor- und Nachbereitung von sowie die Teilnahme an Projekt- bzw. Antragskonferenzen (z.B. 'Scoping' gem. § 5 UVPG),
  • die frühzeitige Einbindung von Genehmigungs-, UVP- und Naturschutzbehörden,
  • die Zusammenstellung und Einreichung vollständiger Antragsunterlagen (z.B. gem. § 6 UVPG inkl. der "Allgemein verständlichen Zusammenfassung"),
  • Prüfung von durch andere private Planungsinstitutionen erarbeitete Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität, Verwendbarkeit im Verfahren,
  • die Aufbereitung von sowie Stellungnahme zu im Zuge des Verfahrens eingehenden Einwendungen, Anregungen und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange, von nach § 29 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbänden, Bürgerinitiativen und sonstigen Betroffenen,
  • Mitwirkung an der Öffentlichkeitsbeteiligung (z.B. Vor- und Nachbereitung von sowie Teilnahme an Arbeitskreissitzungen, Bürgerversammlungen, Terminen mit speziell Betroffenen; Erarbeitung von Infomaterial, Broschüren, etc.),
  • die Änderung / Ergänzung von Antragsunterlagen während des Verfahrens,
  • die Vor- und Nachbereitung von sowie die Teilnahme an Erörterungsterminen,
  • die Mitwirkung an der Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Genehmigungsbehörden (z.B. Vorbereitung der 'Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen' gem. § 11 UVPG sowie der 'Bewertung der Umweltauswirkungen' gem. § 12 UVPG),
  • die Erarbeitung von Stellungnahmen im Zusammenhang mit anschließenden gerichtlichen Überprüfungsverfahren,
  • Dokumentation der Auflagenerfüllung (inkl. Effizienzkontrolle, z.B. naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen).

Bei einer Vielzahl der bearbeiteten Projekte hat das Planungsbüro Wirz (neben der Erarbeitung von UVS / UVU bzw. LBP) auch am Genehmigungsmanagement im oben beschriebenen Sinn mitgewirkt, z.B.:

Mitwirkung an Screening-/Scoping-Prozessen
Mitwirkung an öffentlich-rechtlichen Verfahren
Prüfung von Antragsunterlagen (Landschaftspflegerische Begleitpläne)

 

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(Seiteninhalt zuletzt bearbeitet am 19.04.2006)
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